med. univ.
Dr. Oskar Toman
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
 

  WAHLARZTSYSTEM
Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen
. Sie können sich daher mehr Zeit für Ihre Patienten nehmen. Die Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen, und mit ihrer Kasse rückverrechnen.
Sie als Patient/in haben nach § 131 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz das Recht, einen Arzt Ihrer Wahl aufzusuchen, sowie das Recht auf Kostenersatz durch Ihre Kasse.
Honorare werden direkt zwischen Arzt und Patient/in verrechnet.

KOSTENERSATZ
Die Höhe des Betrages, den sie von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, richtet sich nach dem Betrag, den die Krankenkasse bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragspartners ( Neurologe /Psychiater mit Kassenvertrag ) zu bezahlen gehabt hätte aber max. 80 % des Kassentarifes. Wir helfen ihnen gerne beim Einreichen.

RECHTSMITTEL
Sollte die Kostenerstattung durch Ihre Kasse abgelehnt werden, können Sie einen schriftlichen Bescheid verlangen, gegen den ein Rechtsmittel möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung durch Ihre Kasse in der Regel nur dann erfolgen kann, wenn Sie im gleichen Behandlungsquartal keinen Kassenarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben.

REZEPTE
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt.


Letzte Änderung dieser Seite (MM/TT/JJJJ): 09/24/2004 15:05:00 GMT,  Kontakt      ... zur Startseite