KOSTENERSATZ
Die Höhe des Betrages, den sie von der Krankenkasse
rückerstattet bekommen, richtet sich nach dem Betrag, den die Krankenkasse
bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragspartners ( Neurologe
/Psychiater mit Kassenvertrag ) zu bezahlen gehabt hätte aber max. 80 % des
Kassentarifes. Wir helfen ihnen gerne beim Einreichen.
RECHTSMITTEL
Sollte die Kostenerstattung durch Ihre Kasse abgelehnt
werden, können Sie einen schriftlichen Bescheid verlangen, gegen den ein
Rechtsmittel möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung durch Ihre Kasse in der Regel
nur dann erfolgen kann, wenn Sie im gleichen Behandlungsquartal keinen
Kassenarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen haben.
REZEPTE
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie
Kassenrezepte behandelt.